Aktuelle Änderungen im VT Dienstleisterregister

Wir möchten Sie über eine aktuelle Entwicklung informieren, die unser Unternehmen betrifft. Ab dem 1. Februar 2024 wird die Calidris Fintech AG nicht mehr im TVTG-Register eingetragen sein, da die Registrierungspflicht für Eigenemittenten entfällt.

Diese Gesetzesänderung ermöglicht es uns, flexibler zu agieren, während weiterhin die relevanten Vorschriften gemäß Art. 30 bis 38 TVTG (Art. 38a TVTGneu) Anwendung finden. Gleichzeitig werden die Art. 3 Abs. 1 Bst. s und Art. 3 Abs. 3 Bst. h SPG aufgehoben.

Bitte beachten Sie, dass die Aufbewahrungspflichten nach Art. 26 TVTG und Art. 20 Abs. 1 SPG für die Calidris Fintech AG weiterhin bestehen, so stellen wir sicher, dass alle relevanten Aufzeichnungen und Belege für aufsichtsrechtliche Zwecke für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

 

Wir möchten betonen, dass diese Änderungen keinerlei negativen Einfluss auf die Geschäftsaktivitäten der Calidris Fintech AG haben. Unsere Dienstleistungen werden weiterhin zuverlässig erbracht, und wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.